HAUSORDNUNG
THE ZUBAK APARTMENTS, CRIKVENICA, CROATIA

Sehr geehrte Gäste!
um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt sicherstellen und mögliche Missverständnisse beseitigen zu können, bitten wir Sie, sich mit der Hausordnung des Appartements Zubak vertraut zu machen.


1. Die Durchführung der Reservierung ist durch die Bezahlung der Anzahlung bedingt. Die Anzahlung wird durch die Dauer der ersuchten Appartementmiete und des Mietpreises bestimmt.

2. Falls der Gast bzw. Auftraggeber von der Reservierung ablässt, ist der Eigentümer verpflichtet, ihm die bezahlte Anzahlung, abzüglich Schadenersatz, zurückzuzahlen, welcher: 10 Prozent beträgt, inwiefern der Eigentümer die Stornonachricht mindestens einen Monat vor dem vereinbarten Beginn der Appartementbenutzung empfängt,
50 Prozent beträgt, inwiefern der Gastwirt die Stornonachricht zwischen 14 Tagen und einem Monat vor der vereinbarten Appartementbenutzung empfängt,
100 Prozent beträgt, falls der Eigentümer die Stornonachricht binnen weniger als vierzehn Tagen vor der vereinbarten Appartementbenutzung empfängt.

3. Der Preis für die Appartementbenutzung für den gesamten Vertragszeitraum wird vor Beginn der Appartementbenutzung beglichen. Im Appartementpreis ist Folgendes inbegriffen: Wasserversorgung, elektrische Energie, Herrichten und Putzen des Appartements, Wäschewechsel in den Zimmern sowie Badezimmern.

4. Falls der Gast das Appartement (ungerechtfertigt) vor der vereinbarten Frist verlässt, behält der Eigentümer den gesamten eingezahlten Betrag.

5. Der Aufenthlt in den Einheiten beginnt am ersten Aufenthaltstag um 14 Uhr und endet am letzten Aufenthaltstag um 10 Uhr.

6. Jeder Gast ist verpflichtet, seinen Aufenthalt mit einem persönlichen Dokument anzumelden. Das persönliche Dokument wird ihm nach der Eintragung in das Gästebuch und der Anmeldung in der Tourismusgemeinschaft spätestens in der Frist von 24 Stunden zurückgegeben.

7. Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und dauert bis um 8 Uhr des Folgetags. In dieser Zeit werden die Gäste um angemessene Ruhe und Stille gebeten.

8. Nach jedem Gästewechsel werden die Appartements gründlich geputzt und hergerichtet sowie das Bettzeug und die Handtücher gewechselt. Während eines längeren Aufenthalts in derselben Einheit wird das Bettzeug alle 7 Tage und die Handtücher nach Bedarf auch häufiger gewechselt. Während des Aufenthalts sorgen die Gäste selbst für die Sauberkeit des Appartements und sind verpflichtet, jenes am Ende ihres Aufenthalts in einem ordentlichen Zustand zu übergeben.

9. Die Gäste können während ihres Aufenthalts alle, in dem Appartement befindlichen Geräte verwenden. Die Gäste sind verpflichtet, alle Gegenstände, das Inventar und die Geräte mit der Sorgfalt eines guten Kaufmanns zu verwenden. Inwiefern es zu einem Bruch oder einem Verschwinden von bestimmten Gegenständen oder Geräten aus dem Appartement gekommen ist, ist der Gast verpflichtet, den Wert der verschwundenen oder beschädigten Sachen zu ersetzen und darüber den Objekteigentümer zu benachrichtigen.

10. Die Gäste sind verpflichtet, den Strom rationell zu nutzen und elektrische sowie andere Geräte während eines Aufenthalts außerhalb des Appartements auszuschalten. Dies gilt vor allem für Klimaanlagen.

11. Die Gäste sind verpflichtet, über die persönlichen Sachen und Wertsachen selbst Sorge zu tragen und sind für ihr Verhalten innerhalb und in der Umgebung des Hauses verantwortlich.

12. Der Objekteigentümer behält das Recht, in besonderen Umständen, in der Abwesenheit der Gäste, ihre Einheit zu betreten, falls festgestellt wird, dass ein Betreten zum Zwecke der Verhütung eines eventuellen Schadens unumgänglich ist. Dies gilt vor allem, wenn eine grobe Verletzung der Hausordnung angenommen wird. Im Fall einer Intervention (Betreten der Räume) während der Abwesenheit der Gäste wird der Eigentümer die Gäste über Uhrzeit und den Grund für das Betreten des Appartements benachrichtigen.

13. In den Appartements ist unangemeldeten Gästen des Appartements Zubak weder ein längerer Aufenthalt noch eine Nächtigung gestattet.

14. Es ist nicht gestattet, Narkotika, Waffen, leicht brennbare und explosive Stoffe sowie jene mit einem starken und unangenehmen Geruch mitzunehmen. Das Mitbringen von anderen Gegenständen, Zusatzliegen, Geräten, Apparaten oder Maschinen ist nur mit Sondergenehmigung des Objekteigentümers gestattet.

15. Die Appartements können nicht zweckfremd verwendet noch dürfen Aktivitäten ausgeübt werden, die den Normen eines gemeinsamen Lebens, der Moral und der öffentlichen Ordnung schaden.

16. Den Gästen wird empfohlen, nicht in geschlossenen Räumen zu rauchen.

17. Der Gast ist verpflichtet, am Abfahrtstag dem Eigentümer und dem Personal des Appartements Zubak zu gestatten, alle Räume und die Hausgeräte in seiner Anwesenheit zu überprüfen. Jeder nicht gemeldeter Schaden wird nachträglich auf gerichtlichem Wege geltend gemacht.

18. Mit der Bestätigung und der Bezahlung der Reservierung nehmen die Gäste die Verpflichtungen und Bedingungen dieser Hausordnung an. Gästen, die sich nicht an die Hausordnung halten und jene grob verletzen, wird die Unterkunft bedingungslos gekündigt. In diesem Falle wird der Gesamtbetrag des reservierten Zeitraums verrechnet.

Anmerkung:
Die Hausordnung basiert auf den Usanzen der Gastwirtschaft und dem Unterkunftsvertrag in Fremdenverkehrsappartements (NN – Amts- und Gesetzblatt der Rep. Kroatien Nr. 16/95).


 

APARTMANI ZUBAK, Pavla Radića 13A CRIKVENICA-HR
Mob. +385/98 207 937 Tel. +385/51 241 470
ZAGREB - TEL: +385 (0)1 4675 118

 
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